News

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.proximitas.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz Antragsfrist bis 30. Juni 2001


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz Antragsfrist bis 30. Juni 2001

Juni 2001
Kategorien: Klienten-Info

Seit 1. Jänner 2001 haben österreichische Staatsbürger, die
- im 2. Weltkrieg in osteuropäischen Staaten in Kriegsgefangenschaft gerieten
- während der Besetzung Österreichs aus politischen oder militärischen Gründen festgenommen und in osteuropäischen Staaten angehalten wurden
- sich auf Grund politischer Verfolgung außerhalb Österreichs befanden und von einer ausländischen Macht festgenommen und in osteuropäischen Staaten angehalten wurden,
Anspruch auf eine steuerfreie Leistung wie folgt:

Bei einer Gefangenschaft von mindestens
2 Monaten S 200,-
3 Jahren S 300,-
4 Jahren S 400,-
6 Jahren S 500,-

Die Beträge werden 12x jährlich mit der Pension bis zum Tode ausbezahlt.
Formelle Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die Antragsformulare sind von der Sozialversicherungsanstalt anzufordern und bis 30. Juni 2001 einzureichen. Bei fristgerechter Antragstellung erfolgt die Auszahlung rückwirkend ab 1. Jänner 2001, bei späterer Antragstellung erst ab Beginn des Monates, in dem der Antrag eingebracht wird.

Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia